In den USA war schon immer Einiges anders als bei uns, aber viele Tendenzen schwappen von dort zu uns über den großen Teich und werden dann irgendwann übernommen. Eines dieser Phänomene, das manche Politiker und Kriminologen und Stammtischparolenvertreter schon für übernahmereif angesehen haben, sind öffentliche "Triebtäterdatenbanken", in denen die Klarnamen und Adressen von verurteilten Sexualstraftätern und bisweilen auch deren Fotos und Informationen zum Arbeitgeber zugänglich gemacht werden.
SPIEGEL-ONLINE beschreibt die Situation so:
"Viele US-Bundesstaaten veröffentlichen Informationen über verurteilte Sexualverbrecher im Internet. Die Suche ist denkbar einfach: Mitunter genügt die Angabe einer Postleitzahl - und alle im Umkreis lebenden Triebtäter werden angezeigt. Kalifornien hat seine Täterdatenbank sogar mit einer Landkartensuche ausgerüstet. Man kann eine bestimmte Region markieren und anschließend werden alle dort gemeldeten Verbrecher mit einem Symbol in der Karte angezeigt. Ein Klick auf das Symbol öffnet ein neues Fenster mit Name, Anschrift und Foto.
Das US-Justizministerium bietet Links zu den Internetdatenbanken der einzelnen US-Staaten auf einer eigenen Webseite an."
Wohin das führen kann, zeigt jetzt ein bereits durch die Medien gegangener Doppelmord im US-Bundesstaat Maine. Ein Kanadier hatte sich über die Online-Datenbank des Bundesstaates die Namen und Anschriften von zwei als Sexualstraftäter verurteilten 24 und 57 Jahre alten Männern herausgesucht und diese dann gestern morgen erschossen. Danach beging er Selbstmord, als die Polizei ihn in einem Reisebus festnehmen wollte. Die Datenbank wurde daraufhin (vorübergehend?) vom Netz genommen. Bereits im September 2005 hatte ein Amerikaner im Bundesstaat Washington zwei Pädophile erschossen, deren Namen er in einem öffentlichen Register gefunden hatte. Der Mörder hatte sich nach seiner Tat der Polizei gestellt.
Die Taten zeigen deutlich, dass der Weg der öffentlichen Bloßstellung nicht gangbar ist. Wer meint, dass sei eine angemessene Konsequenz der bösen Tat und geeignet, die Öffentlichkeit vor Wiederholungstaten zu schützen, denkt zu kurz. Auch verurteilte Sexualstraftäter haben verfassungsmäßig garantierte Persönlichkeitsrechte. Dabei ist auch und gerade zu beachten, dass die "Triebtäterdatenbanken" ja solche Delinquenten erfassen, die ihre Strafen bereits verbüßt haben und mit dem Ziel der Resozialisierung wieder auf freiem Fuß sind, oder die von vornherein zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, also keine besonders gravierenden Taten begangen haben. Ziel der Gesellschaft muss sein, diese Menschen wieder zu reintegrieren und nicht etwa, sie sozial zu vernichten und - gegebenenfalls viele Jahre nach der Anlasstat - öffentlich anzuprangern. Hier kollidiert das ohnehin fragliche Unterrichtungsinteresse der Öffentlichkeit mit dem vorrangigen Persönlichkeitsrecht der Verurteilten. Und übrigens: Fehlurteile gibt es auch im Bereich des sexuellen Missbrauchs. Für den unschuldig Verurteilten wiegt diese Art der "Nachsorge" doppelt und dreifach schwer.
Im übrigen liegen mir keine Erkenntnisse vor, dass die Datenbanken tatsächlich dazu beigetragen hätten, die Zahl von (Wiederholungs-)Sexualstraftaten einzudämmen, was an meiner prinzipiellen Haltung allerdings auch nichts ändern würde.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER