strafblog

 

* Startseite     * Archiv     * Kontakt     * Abonnieren



* Themen
     Grundsätzliches
     Kanzleialltag
     laufende Verfahren
     aktuelle Berichte
     Entscheidungen
     Rechtspolitik
     Pressespiegel
     Gedankenspiele
     Historisches
     Satirisches
     Rechtstipps
     Literaturtipps

* mehr
     Impressum
     Haftungshinweise
     Urheberrechte

* Links
     Strafrechtskanzlei
     jurablogs
     Handakte webLAWg
     jurabilis
     kanzlei-hoenig
     dejure.org
     wikipedia Recht
     jurawiki
     Lichtenrader Notizen
     ElbeBlawg


Webnews






Kein Sonntag für Strafverteidiger?

Soeben rief mich ein Mandant über unsere Notrufnummer (Rufnummernweiterschaltung) an und fragte, ob er die noch offene Honorarzahlung auch in Raten entrichten könne. Die Frage kann ja offenkundig nur am Sonntagabend um 21:00 Uhr geklärt werden, das leuchtet ein. Und ein Notfall ist das auch. Warum sonst hätte er die Notrufnummer gewählt? Ich muss noch die Antwort überlegen und tendiere dazu, ihm diese heute nacht so gegen 3:00 Uhr mitzuteilen. So ganz notfallmäßig.

Jetzt schalte ich meinen PC aus und genieße den Rest des Wochenendes. Mein Handy lasse ich eingeschaltet, für den nächsten Notfall.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
29.1.06 21:29
 


bisher 1 Kommentar(e)     TrackBack-URL


Andre Heinrichs / Website (29.1.06 22:10)
Sonntag ist ja auch der einzige Tag, an dem man solche Fragen klären kann. So als ganz dringender Notfall. Da muss man schon Verständnis für haben... ;-)

Name:
Email:
Website:
E-Mail bei weiteren Kommentaren
Informationen speichern (Cookie)



 Smileys einfügen



Verantwortlich für die Inhalte ist der Autor. Dein kostenloses Blog bei myblog.de! Datenschutzerklärung