Soeben rief mich ein Mandant über unsere Notrufnummer (Rufnummernweiterschaltung) an und fragte, ob er die noch offene Honorarzahlung auch in Raten entrichten könne. Die Frage kann ja offenkundig nur am Sonntagabend um 21:00 Uhr geklärt werden, das leuchtet ein. Und ein Notfall ist das auch. Warum sonst hätte er die Notrufnummer gewählt? Ich muss noch die Antwort überlegen und tendiere dazu, ihm diese heute nacht so gegen 3:00 Uhr mitzuteilen. So ganz notfallmäßig.
Jetzt schalte ich meinen PC aus und genieße den Rest des Wochenendes. Mein Handy lasse ich eingeschaltet, für den nächsten Notfall.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER