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Webnews






Dritter Verdächtiger nach 7-fachem Mord im Chinarestaurant festgenommen

Wie bild.de im Niewsticker berichtet, hat die Polizei im Fall des 7-fachen Mordes in einem China-Restaurant im niedersächsischen Sittensen Anfang Februar nunmehr einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Es soll sich um einen 29-jährigen Vietnamesen aus Bremerhaven handeln, der schon seit längerem im Visier der Ermittler stand. Nachdem sich die Verdachtsmomente erhärtet hatten, sei der Mann bereits am vergangenen Mittwoch in seiner Wohnung festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade sei Haftbefehl erlassen worden.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
21.5.07 17:35


Zwei 15-Jährige wegen Vergewaltigung von zwei 12 und 13 Jahre alten Mädchen verhaftet

Ein Hamburger Richter hat heute Haftbefehl gegen zwei Fünfzehnjährige erlassen, die dringend verdächtig sind, zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen, die sie über einen Internet-Chatroom kennengelernt hatten, vergewaltigt zu haben. Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, waren die beiden Jugendlichen bereits gestern festgenommen worden.

In einem Chat hatten sie sich mit den beiden Mädchen verabredet. Gleich zu Beginn des Treffens sollen die Beiden dann über die Mädchen hergefallen sein. Diese hätten sich nach der Tat in eine Imbissbude geschleppt, von wo aus die Polizei alarmiert wurde. Weitere Einzelheiten wollte die Pollizei im Hinblick auf das jugendliche Alter der Beteiligten nicht nennen.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
14.5.07 19:45


Tannöd: Der Mörder mit der Spitzhacke

Für ihren Roman "Tannöd" hat Andrea Maria Schenkel den Deutschen Krimipreis 2007 verliehen bekommen. Gestern habe ich das nur 125 spannende Seiten lange Werk am Strand von Es Trenc gelesen. Der Roman spielt in der 50er Jahren des längst vergangenen 20. Jahrhunderts und beschreibt die Auslöschung einer ganzen Familie durch einen unheimlichen Mörder, der die 6-köpfige Bauernfamilie Danner auf deren Hof in Tannöd mit einer Spitzhacke erschlägt.

Eingebettet in Fürsorge-Gebete für die Verstorbenen protokolliert der Ich-Erzähler die Aussagen der Dorfbewohner zum Tatgeschehen, mosaiksteinartig entwickeln sich retrospektiv die Ereignisse, schält sich deren Entsetzen über die Tat und die Angst vor dem unbekannten Mörder heraus, der zunächst wie vom Erdboden verschwunden zu sein scheint. Über den Mörder erfährt man beim Lesen stückweise das eine oder andere, was er so tagsüber treibt und welche Sorgfalt er bei seinen Verrichtungen walten lässt, aber lange bleibt er gleichwohl konturlos und verschleiert seine Identität. Die muss der Leser sich mühsam erschließen, die Spannung löst sich erst ganz am Ende auf.

Der Roman spielt im erzkatholischen Bayern, die Menschen sind konservative Kirchgänger mit festen Moralvorstellungen, die den alten Danner, geizig und inzestverdächtig, nie leiden mochten, aber für die Frauen und die Kinder tut´s ihnen leid.
Schenkel schreibt in der Nachkriegssprache der bayerischen Landbevölkerung, stilistisch erinnerte mich ihr Roman zeitweise an Werke von Oskar Maria Graf, auch wenn diese noch ein paar Jahrzehnte früher spielen und schon in grauen Vorkriegszeiten geschrieben wurden.

Spannend ist "Tannöd" und eigentümlich. Und kurz und kurzweilig genug, um ihn an einem Strandnachmittag bis zum letzten Buchstaben zu lesen.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
14.5.07 11:28


Bewährungsstrafen im ersten SIEMENS-Prozess

Im ersten Strafprozess im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal bei SIEMENS sind heute morgen zwei Manager des Konzerns zur Bewährungsstrafen von 2 Jahren sowie von 9 Monaten verurteilt worden. Wie bild.de im Newsticker berichtet, verhängte das Landgericht Darmstadt gegen den ehemaligen Bereichsvorstand Andreas K. wegen Bestechung von Managern des italienischen Stromkonzerns ENEL und wegen Untreue zum Nachteil von SIEMENS die höchstmögliche noch aussetzungsfähige Strafe von 2 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 1/2 Jahre für ihn gefordert. Auch bei dem zweiten Angeklagten, dem früheren SIEMENS-Berater Horst V., blieb die Strafkammer unter dem Antrag des Angklagevertreters . V. erhielt wegen Beihilfe zur Bestechung eine Strafe von neun Monaten. Die Staatswaltschaft hatte für ihn ein Jahr und 6 Monate beantragt.

Bei SIEMENS wurde im Urteil ein Gewinn in Höhe von 38 Millionen Euro aus dem Geschäft mit ENEL abgeschöpft.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
14.5.07 11:00


3,7 Millionen Euro: Rekordbelohnung im Fall Madeleine ausgesetzt

Geradezu unglaublich ist die Anteilnahme, welche die Entführung der vierjährigen Madeleine aus einer Ferienanlage in Portugal ausgelöst hat. Unternehmer, Sportler, Schriftsteller und andere Prominente haben inzwischen umgerechnet 3,7 Millionen Euro Belohnung für Hinweise ausgesetzt, die zur Auffindung von "Maddy" führen. Größte Einzelspenderin ist - wie die netzeitung berichtet - Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling. Auch David Beckham und der portugiesische Fußballer Cristiano Ronaldo haben sich engagiert. Im Heimatort der betroffenen Familie McCann, in Rothley im mittelenglischen Leicestershire, liegen Blumen, Postkarten und Stofftiere. Pinke Luftballons mit Botschaften steigen in den Himmel, gelbe Bänder sollen Optimismus vermitteln, schreibt die netzeitung.

Derweil fehlen von dem Kind jegliche Spuren. Über den oder die Täter wird viel spekuliert. Von einem Pädophilenring und von Menschenhändlern ist die Rede, aber konkrete Anhaltspunkte gibt es bislang wohl nicht. Das Mädchen war aus seinem Zimmer entführt worden, während die Eltern im Restaurant essen waren. Ihre Kinder, Madeleine und ein zweijähriges Zwillingspärchen, hatte sie im Appartement zurückgelassen, hatten aber eigenen Angaben zufolge alle 20 bis 30 Minuten nach ihnen geschaut.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
14.5.07 10:47


Folkerts betreitet seine Beteiligung am Buback-Mord

Der 1980 unter anderem wegen der Beteiligung an der Ermordung des früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu lebenslanger Haft verurteilte und 1995 entlassene ehemalige RAF-Aktivist Knut Folkerts hat gegenüber dem SPIEGEL jede Tatbeteiligung bestritten. Laut rp-online bezeichnet Folkerts den damaligen Prozess als "eine Farce". Er habe sich zur Tatzeit in Köln und in den Niederlanden aufgehalten. Er sei auch nicht in die Vorbereitung des Attentats eingebunden gewesen. Dennoch übernehme er als ehemaliges RAF-Mitglied die Mitverantwortung. Er habe die Tat damals für richtig gehalten und von deren Planung auch gewusst. Er sehe sich "für alles, was die RAF in der Zeit tat, in der ich ihr als Illegaler angehörte, politisch und moralisch verantwortlich".

Folkerts Angaben zu seinem Aufenthalt während der Tatzeit decken sich mit denjenigen anderer RAF-Mitglieder. Die Bundesanwaltschaft war seinerzeit davon ausgegangen, dass Folkerts die tödlichen Schüsse vom Soziussitz eines Motorrades aus abgegeben hatte.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
13.5.07 10:12


Aus der Kneipe zu Fuß zum Taxi-Stand - Trotzdem Führerscheinentzug?

Von dem "irren Fall" eines Mannes, der nach einem durchzechten Abend sein Auto stehen und ließ und zu Fuß nach Hause ging und jetzt trotzdem Gefahr läuft, seine Fahrerlaubnis zu verlieren, berichtet bild.de. Dem 23-jährige Kfz-Mechaniker Sebastian Kandlbinder aus Bayern war im Zusammenhang mit einer Trunkenheitsfahrt mit 1,46 Promille die Fahrerlaubis entzogen worden. Nach einer 11-monatigen Sperrfrist war ihm dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt worden. Und weil Kandlbinder lernfähig ist, ließ er sein Auto brav stehen, als er zwei Monate nach der Neuerteilung nach einem feucht-fröhlichen Abend mit seinen Kumpels nach Hause wollte. Zu Fuß begab er sich zu einem Taxi-Stand. Auf dem Weg dorthin fiel er einer Polizeistreife auf, die ihn prompt pusten ließ. 1,66 Promille stellten die Beamten fest, was Kandlbinder ziemlich unbeeindruckt ließ, hatte er sich doch - so seine Meinung - an die Regeln gehalten.

Der Mann muss nicht schlecht gestaunt haben, als er einige Zeit später von der Straßenverkehrsbehörde zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch Idiotentest genannt, aufgefordert wurde, verbunden mit dem Hinweis, dass er im Falle der Nichtbefolgung der Aufforderung mit der abermaligen Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen habe. Begründung der Behörde: "Ungeändertes Trinkverhalten".

"Nach §13 Fahrerlaubnisverordnung müssen wir bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch tätig werden – auch wenn er Fußgänger war", wird Amtssprecherin Christina Paffinger zitiert. ADAC-Rechtsexperte Dr. Michael Ludovisy hat laut BILD demgegenüber Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit der Anordnung. Ein Promillewert von 1,6 als Fußgänger reiche hierfür nicht aus.

Kandlbinder will jetzt vor´s Verwaltungsgericht ziehen und gegen die Anordnung klagen. Zuvor wird er wohl noch Widerspruch einlegen. Man darf gespannt sein, wie entschieden wird.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
13.5.07 09:57


Mallorca hat Deutschland beim guten Wetter abgelöst

Verkehrte Welt, konnte man in den vergangenen Wochen bisweilen denken. Traumwetter in Deutschland und der wärmste April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, Regen und Sturm auf Mallorca. Aber jetzt hat der Wettergott die Verhältnisse wieder richtig zurecht gerückt. Nach einer verregneten und reichlich kühlen Woche in Deutschland bin ich diesmal ins schöne Wetter hineingeflogen. Fast 30 Grad Celsius zeigte das Thermometer heute, der Himmel blaute und die Sonne schien noch um 20 Uhr mit beachtlicher Strahlkraft. Ich habe das Traumwetter dazu genutzt, draußen auf meiner Finca zu arbeiten, Zäune zu reparieren, Wiesen mit der Motorsense zu mähen, abzumisten und Tierfutter zu holen und ins Futterhaus einzubringen. Deshalb bin ich tagsüber auch nicht zum Bloggen gekommen und habe erst in den 20-Uhr-Nachrichten erfahren, dass Schalke 04 wohl den Meistertitel verspielt hat und der VfB Stuttgart die Schale jetzt auf dem Präsentierteller liegen hat.

Gleich geht´s mit Freunden nach Palma, um dort die milde Abendluft noch ein wenig genießen und ein paar Tapas zu uns zu nehmen. Schööön.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
12.5.07 20:49


Sachsen-Anhalt: Polizeidirektor rät zum Weggucken bei rechtsextremen Straftaten

Merkwürdiges berichtet SPIEGEL-ONLINE über den stellvertretenden Chef der Polizeidirektion Dessau, Hans-Christoph Glombitza. Der Beamte im Dienstrang eines Leitzenden Polizeidirektors soll versucht haben, Ermittlungen gegen Rechtsextreme zu verhindern, indem er untergebenen Beamte sagte, man müsse "nicht alles sehen" und durch Ermittlungen im rechtsradikalen Milieu könne das Ansehen des Landes Schsen-Anhalt nachhaltig geschädigt werden.

Der Polizeidirektor soll zudem die von der Landesregierung initiierte "Hingucken!"-Kampagne gegen Rechtsextremismus mit den Worten abqualifiziert haben, "das ist doch nur für die Galerie" und "das dürfen Sie nicht ernst nehmen".

Ein Sprecher des Magedeburger Innenministeriums hat den Vorfall bestätigt. Drei Staatsschützer, denen gegenüber sich Glombitza entsprechend geäußert haben soll, haben anscheinend ein Protokoll über das Gespräch gefertigt, welches dem Berliner TAGESSPIEGEL vorliegt.

Einer der drei Staatsschützer ist nach dem Gespräch mit Glombitza versetzt worden. Hiergegen wehrt es sich mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss. Die Dessauer Polizeipräsidentin Brigitte Scherber-Schmidt soll bereits interne Ermittlungen eingeleitet und das Gesprächsprotokoll der Staatsanwaltschaft übermittelt haben.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
12.5.07 20:37


G8-Gipfel in Heiligendamm - Der Rechtsstaat rüstet auf

Vom 6. bis zum 8. Juni treffen in Heiligendamm an der mecklenburgischen Ostseeküste Vertreter der acht wirtschaftlich und militärisch führenden Staaten des Nordens (USA, Kanada, Japan, Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland und Russland) zusammen, um ihre Politik für die nächsten Jahre miteinander abustimmen. Und weil das nicht jedem passt und manch ein Kritiker die Legitimation und Kompetenz der wirtschaftlichen Supermächte bezweifelt, für eine gerechtere Welt Sorge zu tragen, regt sich Protest. Und weil der Protest den Gastgebern des Gipfels der Gruppe der Acht (G8) nicht unbedingt genehm ist und die illustren Gäste vor allzu bösen Ausschreitungen geschützt werden sollen, rüstet der Rechtsstaat auf. In den vergangenen Tagen haben bereits zahlreiche zweifelhafte Durchsuchungen bei mutmaßlichen und tatsächlichen Globalisierungsgegnern und Gipfelkritikern stattgefunden, der Vorwurf des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung musste herhalten, um die Razzien zu rechtfertigen. Und das war erst der Anfang.

"Schwerins Regierung richtet Massengefängnisse ein" ist ein heute bei SPIEGEL-ONLINE erschienener Beitrag überschrieben, der uns Näheres über die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Konferenz verrät. Massenunterkünfte für Festgenommene, Vorbeugehaft, Einreisekontrollen - Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung und der Bund haben sich bereits Einiges einfallen lassen, um die Situation unter Kontrolle zu halten. Alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit der Gipfel friedlich verläuft, will der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, und hat auch schon durchblicken lassen, wie er das hinbekommen will. Bis zu 10 Tagen könnten Personen in seinem Land zur Verhinderung von Straftaten in "Unterbindungsgewahrsam" genommen werden, hat der CDU-Mann so nebenbei erwähnt und seine Sprecherin fügte wenig später hinzu, dass der Unterbindungsgewahrsam "voll ausgeschöpft" werden solle.

Natürlich werde alles streng rechtsstaatlich verlaufen. So müsse nach der Festnahme unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Dauer der Festnahme gefällt werden. Und damit das Alles auch organisatorisch klappt, sollen nach Informationen des SPIEGEL Massenunterkünfte bereit gestellt werden, um all die gewaltbereiten Demonstranten aufzunehmen. Gefangenen-Sammelstellen wird es geben, hierzu bestehe sogar eine gesetzliche Verpflichtung, habe Sprecher Axel Falkenberg von der polizeilichen G-8-Sicherheitszentrale Kavala erklärt. Die "befristeten Gefängnisse" müssten strenge Auflagen erfüllen. Das reiche von Sanitäreinrichtungen bis zu Räumlichkeiten für ungestörte Gespräche der Festgenommenen mit Anwälten.

Letzteres beruhigt ungemein, finde ich. Ganz anders als Guantánamo. Dann kann der Gipfel ja bald losgehen ...


Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER
11.5.07 17:37


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